Parolenfassung zum 24. September
Parolenfassung JSVP Kanton Schwyz zu den kantonalen und nationalen Volksabstimmungen vom 24.09.2017
BUNDESBESCHLUSS ÜBER DIE ERNÄHRUNGSSICHERHEIT
Die Junge SVP Kanton Schwyz empfiehlt die Vorlage zur Annahme. Der «Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit» verlangt, dass der Begriff der Ernährungssicherheit in der Verfassung verankert wird. Das bestehende Recht umfasst diesen Aspekt bereits zu einem Grossteil, insofern würde eine allfällige Annahme dieser Initiative zu keiner Veränderung der schweizerischen Agrarpolitik führen. Der Bauernverband (Parlament) will insofern durch einen Verfassungsbeschluss dieses Konzept in der höchsten Normstufe verankern. Dieses Anliegen erachtet die Junge SVP Kanton Schwyz als gerechtfertigt.
Abstimmungsempfehlung; JA
REFORM ALTERSVORSORGE 2020 (Doppelvorlage)
Die Junge SVP Kanton Schwyz empfiehlt beide Vorlagen zur Ablehnung. Die Reform der Altersvorsorge 2020 tritt nur bei einer doppelten Annahme in Kraft.
Prinzipiell sieht die Junge SVP Kanton Schwyz einen massiven Handlungsbedarf in der Finanzierung unserer AHV. Wir unterstützen nachhaltige Vorschläge zur Finanzierung und Reformierung unserer AHV. Wir lehnen die beiden Vorlagen zur Reform der Altersvorsorge 2020 jedoch ab, da die Vorlagen eine reine Scheinreform darstellen. Die strukturellen Defizite werden bei einer allfälligen Annahme der Initiative im Jahr 2027 wieder vorhanden sein. Insofern werden die eigentlichen Probleme hinausgeschoben. Ein wichtiger Aspekt sollte an dieser Stelle festgehalten werden.
Die Junge SVP Kanton Schwyz ist sich bewusst, dass die jüngeren Generationen ihren Beitrag dafür leisten sollen, damit ältere Generationen ihren Lebensabend geniessen können. Wir unterstützen zum Schutz jener Generationen nachhaltig effiziente Lösungen und keine Scheinlösungen.
Abstimmungsempfehlung; 2x NEIN
Kantonale Vorlagen
Die Junge SVP Kanton Schwyz empfiehlt beide Vorlagen zur Annahme.
„Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen“
Die Beiträge an Kultureinrichtungen in den Kantonen Zürich und Luzern in Höhe von jährlich rund 1.8 Mio. Franken sollen zukünftig statt aus dem ordentlichen Staatshaushalt neu aus Mitteln des Lotteriefonds bestritten werden. Damit wird der Staatshaushalt entlastet, ohne dass die Beiträge an die Kultureinrichtungen gekürzt werden. Darum Unterstützt die Junge SVP Kanton Schwyz diese Vorlage.
„Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung“
Das kantonale Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung soll im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014–2017 aufgehoben werden. Gestützt auf dieses Gesetz werden für bestimmte Personengruppen nicht rückzahlbare, kantonale
Mietzinszuschüsse gewährt. Um Härtefälle abzufedern, ist eine Übergangsfrist von vier Jahren vorgesehen. Es werden dadurch auch finanzielle Einsparungen getätigt welche sich auf 130’000.- Schweizer Franken belaufen. Die Junge SVP Kanton Schwyz begrüsst dieses Anliegen und empfielt diese Vorlage zur Annahme.
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