Abstimmungen vom 4. März 2018

Veröffentlicht von admin_jsvpsz am

Eidgenössische Vorlagen

 

Neue Finanzordnung 2021

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Das Recht des Bundes, diese Steuern zu erheben, ist bis 2020 befristet. Mit der neuen Finanzordnung 2021 wird dieses Recht bis Ende 2035 verlängert.

Abstimmungsempfehlung: JA

 

Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)»

Die «NoBillag-Initiative» möchte die Abschaffung der Billag-Zwangsgebühren bewirken. Jeder Haushalt zahlt zum heutigen Zeitpunkt über CHF 450.– für ein Angebot welches man unter Umständen gar nicht in Anspruch nimmt. Die Initiative will mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für die Bürger erreichen welche lieber selber entscheiden welches Angebot sie in Anspruch nehmen möchten und welches nicht.

Abstimmungsempfehlung: JA

 

Kantonale Vorlagen

 

Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Bezugsberechtigten von Prämienverbilligungen soll ein Anreiz gesetzt werden, kosten­ günstige Krankenversicherungsmodelle zu wählen. Erreicht werden soll dies, indem nicht mehr die kantonalen Durchschnittsprämien für die Berechnung der Prämien­ verbilligung herangezogen werden, sondern lediglich 90 % davon als Richtprämien berücksichtigt werden. Zudem soll die Prämienverbilligung maximal auf die tat­ sächlich geschuldeten Prämien beschränkt werden. Weiter sollen neu Vermögens­ obergrenzen festgelegt werden, damit Personen mit hohen Vermögen keinen An­ spruch auf Prämienverbilligung mehr haben, und es sollen steuerrechtlich mögliche Abzüge beim Einkommen für Einkäufe in die berufliche Vorsorge (2. Säule) für die Ermittlung des Anspruchs auf Prämienverbilligung aufgerechnet werden.

Abstimmungsempfehlung: JA

 

Initiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)»

Die unnötige Initiative der JUSO verursacht eine extreme Bürokratie und nützt nichts. Die Forderung Spenden über CHF 5000.– anzugeben ist total einfach zu umgehen. Auch die Angabe der Interessenbindungen bedeutet für die Ortsparteien viel zusätzlicher Aufwand ohne einen wirklichen Mehrwert für die Bevölkerung.

Abstimmungsempfehlung: NEIN


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